Für die Tagespflege brauchen Sie vor allem drei Dinge: einen anerkannten Pflegegrad, eine Versorgung, die im Kern zu Hause stattfindet, und einen nachvollziehbaren Grund, zum Beispiel dass pflegende Angehörige berufstätig sind oder Entlastung brauchen. Ab Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse ein eigenes monatliches Budget für die Tagespflege. Bei Pflegegrad 1 und auch ganz ohne Pflegegrad ist ein Besuch trotzdem möglich. Dann finanzieren Sie ihn über den Entlastungsbetrag oder privat. Hier lesen Sie, welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, was die Kasse übernimmt, was Sie selbst zahlen und wie Sie den Antrag stellen.
Wichtige Erkenntnisse
- Pflegegrad 2 bis 5: Die Pflegekasse übernimmt Pflege, Betreuung, Behandlungspflege und Fahrdienst bis zu einem monatlichen Höchstbetrag von 721 € bis 2.085 €, je nach Pflegegrad.
- Pflegegrad 1 oder kein Pflegegrad: Ein eigenes Tagespflege-Budget gibt es nicht. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen, ohne Pflegegrad zahlen Sie selbst.
- Ein plausibler Grund reicht: Strenge Kriterien gibt es nicht. Berufstätigkeit oder die Entlastung der Pflegeperson genügen.
- Selbst zu zahlen sind in der Regel Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten. Dafür lässt sich der Entlastungsbetrag nutzen.
- Der Antrag geht an die Pflegekasse. Gesetzlich und privat Versicherte haben dieselben Ansprüche.
Inhaltsverzeichnis
- Welche Voraussetzungen für die Tagespflege gelten
- Ab welchem Pflegegrad die Pflegekasse zahlt
- Tagespflege bei Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad
- Wann Tagespflege sinnvoll ist
- Was die Kasse zahlt und was Sie selbst tragen
- Tagespflege mit Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
- Den Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Woran Sie eine gute Tagespflege erkennen
- Unsere Sicht auf die Tagespflege
- Tagespflege und Beratung bei ReVivo
- Häufige Fragen zur Tagespflege
- Quellen
Welche Voraussetzungen für die Tagespflege gelten
Tagespflege gehört rechtlich zur teilstationären Pflege. Die pflegebedürftige Person verbringt den Tag in einer Einrichtung, wird dort gepflegt, betreut und versorgt und kehrt am Nachmittag nach Hause zurück. Damit die Pflegeversicherung zahlt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein.
1. Ein anerkannter Pflegegrad
Die wichtigste Voraussetzung ist der Pflegegrad. Den Leistungsbetrag für die Tagespflege gibt es ab Pflegegrad 2. Wer noch keinen Pflegegrad hat, stellt zuerst den Antrag bei der Pflegekasse. Danach folgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder bei Privatversicherten durch Medicproof. Wie Sie sich darauf vorbereiten und welche Fristen gelten, erklären wir in unserem Ratgeber zum Thema Pflegegrad beantragen.
2. Pflege im häuslichen Umfeld
Tagespflege ergänzt die Pflege zu Hause, sie ersetzt sie nicht. Wer dauerhaft vollstationär im Pflegeheim lebt, hat keinen Anspruch darauf. Die Person wohnt also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder etwa im betreuten Wohnen und wird dort von Familie, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst versorgt.
3. Ein nachvollziehbarer Bedarf
Laut Gesetz kommt Tagespflege infrage, wenn die häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder ergänzt und gestärkt werden soll. Das ist bewusst weit gefasst. Nach Angaben des Gesundheitsportals des Bundes ist die Entscheidung nicht an objektive Kriterien gebunden: Ein plausibler Grund wie die Berufstätigkeit der pflegenden Tochter oder die Entlastung des Ehepartners reicht aus.
4. Ein Antrag bei der Pflegekasse
Die Leistung wird bei der Pflegekasse beantragt. Laut Bundesportal prüft die Pflegekasse den Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Die Pflegekasse sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt in der Regel, um das Verfahren anzustoßen.
5. Eine zugelassene Einrichtung mit freiem Platz
Die Pflegekasse rechnet nur mit Einrichtungen ab, die einen Versorgungsvertrag haben. Diese Häuser müssen ihrerseits Vorgaben erfüllen: barrierefreie Zugänge, Räume zum Aufenthalt und zum Ausruhen sowie behindertengerechte Sanitäranlagen. In der Praxis ist oft der freie Platz an den gewünschten Wochentagen die größte Hürde. Fragen Sie deshalb früh an.
Ab welchem Pflegegrad die Pflegekasse zahlt
Die Höhe des Budgets richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Geld wird nicht bar ausgezahlt. Die Einrichtung rechnet die pflegebedingten Kosten direkt mit der Pflegekasse ab, bis der monatliche Höchstbetrag erreicht ist.
| Pflegegrad | Budget für Tagespflege pro Monat | So finanzieren Sie die Tagespflege |
|---|---|---|
| Kein Pflegegrad | 0 € | privat, gegebenenfalls über Sozialhilfe |
| Pflegegrad 1 | 0 € | Entlastungsbetrag oder privat |
| Pflegegrad 2 | bis 721 € | Budget nach § 41 SGB XI plus Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 3 | bis 1.357 € | Budget nach § 41 SGB XI plus Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 4 | bis 1.685 € | Budget nach § 41 SGB XI plus Entlastungsbetrag |
| Pflegegrad 5 | bis 2.085 € | Budget nach § 41 SGB XI plus Entlastungsbetrag |
Die Spanne von 721 € bis 2.085 € nennt das Bundesportal für Verwaltungsleistungen. Abgedeckt sind damit Pflege, Betreuung, medizinische Behandlungspflege und die Fahrten zwischen Wohnung und Einrichtung. Wie viele Tage im Monat das Budget trägt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung ab. Bei Pflegegrad 2 reicht es meist für einige Tage im Monat, bei Pflegegrad 4 oder 5 oft für einen Besuch an mehreren Tagen pro Woche. Was Ihnen bei Pflegegrad 2 insgesamt zusteht, haben wir in einem eigenen Überblick zu den Leistungen bei Pflegegrad 2 zusammengestellt.
Gesetzlich und privat Pflegeversicherte haben übrigens denselben Anspruch auf teilstationäre Leistungen. Privatversicherte zahlen die Rechnung meist zunächst selbst und reichen sie dann zur Erstattung ein.

Tagespflege bei Pflegegrad 1 und ohne Pflegegrad
Viele Familien fragen, ob ihre Mutter oder ihr Vater “schon” in die Tagespflege darf. Die Antwort ist ja. Grundsätzlich kann jeder Mensch eine Tagespflege besuchen. Ohne Pflegegrad gibt es aber keine Leistungen der Pflegeversicherung, Sie zahlen den Tagessatz dann vollständig selbst.
Mit Pflegegrad 1 gibt es kein eigenes Tagespflege-Budget. Sie können aber den Entlastungsbetrag für die Tagespflege einsetzen. Für einen regelmäßigen Besuch reicht das nicht ganz, für einen oder zwei Tage im Monat oft schon. Auf diesem Weg lernt die betroffene Person die Einrichtung kennen, bevor der Bedarf größer wird.
Welche Wege zur Finanzierung es sonst gibt, etwa über angesparte Entlastungsbeträge oder die Sozialhilfe, lesen Sie in unserem Beitrag zur Tagespflege ohne Pflegegrad. Bei Pflegegrad 1 lohnt sich zudem eine Pflegeberatung bei Pflegegrad 1. Dabei prüfen wir auch, ob eine Höherstufung realistisch ist.

Wann Tagespflege sinnvoll ist
Am Gesetz scheitert die Tagespflege selten. Die eigentliche Frage in den Familien lautet: Ist jetzt der richtige Zeitpunkt? Aus unserer Erfahrung in der Pflege rund um Kornwestheim und Ludwigsburg sind das die typischen Anzeichen:
- Angehörige arbeiten tagsüber und wissen die pflegebedürftige Person allein zu Hause nicht sicher versorgt.
- Die Pflegeperson ist erschöpft, schläft schlecht, wird selbst krank oder hat keinen freien Tag mehr.
- Die Person lebt allein und hat kaum noch Kontakte. Tagespflege bietet soziale Kontakte und eine feste Tagesstruktur, davon profitieren gerade Alleinlebende.
- Der Tag verliert seinen Rhythmus, etwa bei beginnender Demenz: Mahlzeiten werden vergessen, der Tag-Nacht-Wechsel verschiebt sich.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt soll die Mobilität wieder aufgebaut werden, mit Bewegung, Gesellschaft und fachlicher Begleitung.
- Medikamente, Wundversorgung oder Blutzuckermessung müssen tagsüber zuverlässig erledigt werden.
Oft hilft es, die Aufgaben in der Familie einmal ehrlich aufzuschreiben: Wer übernimmt was, wann und wie lange noch? Eine gute Gliederung dafür bietet dieser Überblick über die Aufgaben pflegender Angehöriger mit regelmäßigen Absprachen in der Familie. Wird dabei klar, dass tagsüber eine Lücke bleibt, ist die Tagespflege meist die naheliegende Lösung. Wie Sie die gesamte Versorgung zu Hause aufstellen, zeigt unser Fahrplan für Angehörige.
Was die Kasse zahlt und was Sie selbst tragen
Der Tagessatz einer Tagespflege setzt sich aus mehreren Teilen zusammen. Nur ein Teil davon fällt unter das Budget der Pflegekasse.
| Kostenbestandteil | Wer zahlt? |
|---|---|
| Pflege und Betreuung | Pflegekasse bis zum Höchstbetrag |
| Medizinische Behandlungspflege | Pflegekasse bis zum Höchstbetrag |
| Fahrdienst zwischen Wohnung und Einrichtung | Pflegekasse bis zum Höchstbetrag |
| Verpflegung und Unterkunft | Sie selbst, Entlastungsbetrag möglich |
| Investitionskosten | Sie selbst, Entlastungsbetrag möglich |
Die Aufteilung bestätigt das Bundesportal: Kosten etwa für die Verpflegung tragen Pflegebedürftige selbst. Für diesen Eigenanteil können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat einsetzen. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass sich damit Hotel- und Investitionskosten anteilig decken lassen.
Ein Rechenbeispiel
Die folgenden Tagessätze sind angenommen und dienen nur der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Sätze nennt Ihnen jede Einrichtung auf Anfrage.
Frau K. hat Pflegegrad 3 und besucht die Tagespflege an acht Tagen im Monat. Angenommen, die Einrichtung berechnet pro Tag 90 € für Pflege, Betreuung und Fahrt sowie 30 € für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten:
- Pflegebedingte Kosten: 8 × 90 € = 720 €. Das liegt unter dem Budget von 1.357 €, die Pflegekasse übernimmt den vollen Betrag.
- Eigenanteil: 8 × 30 € = 240 €.
- Abzüglich Entlastungsbetrag: 240 € − 131 € = 109 € bleiben aus eigener Tasche.
Das Budget von Frau K. würde sogar für deutlich mehr Tage reichen. Viele Familien unterschätzen, wie viel Tagespflege bei Pflegegrad 3 bis 5 finanziert ist.
Wenn das Geld nicht reicht
Reichen die Leistungen der Pflegekasse, Ihr Einkommen und Ihr Vermögen nicht aus, können Sie beim zuständigen Sozialamt Hilfe zur Pflege beantragen. Stellen Sie den Antrag möglichst früh, denn die Sozialhilfe zahlt in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem das Amt von Ihrem Bedarf erfährt.
Tagespflege mit Pflegegeld und Pflegedienst kombinieren
Eine gute Nachricht für Familien: Das Budget für die Tagespflege kommt zu den übrigen Leistungen hinzu. Pflegegeld und Pflegesachleistungen für den ambulanten Pflegedienst werden durch die Tagespflege nicht gekürzt. Sie können also gleichzeitig
- das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige erhalten,
- einen ambulanten Pflegedienst über die Pflegesachleistung beauftragen, zum Beispiel für die Morgenpflege vor dem Abholen,
- die Tagespflege über das eigene Budget nutzen,
- den Entlastungsbetrag für den Eigenanteil der Tagespflege einsetzen.
Ein typischer Wochenplan sieht so aus: Montag, Mittwoch und Freitag Tagespflege. An den übrigen Tagen kommt morgens der Pflegedienst, und die Angehörigen übernehmen den Rest. Ist ärztlich verordnete Behandlungspflege nötig, etwa Insulingabe oder Verbandswechsel, lässt sich auch diese zu Hause organisieren. Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber zur Verordnung häuslicher Krankenpflege.
Den Antrag stellen: Schritt für Schritt
- Pflegegrad klären. Liegt noch keiner vor oder hat sich der Zustand verschlechtert, stellen Sie zuerst den Antrag auf Einstufung oder Höherstufung.
- Einrichtung auswählen. Achten Sie auf Lage, Fahrdienst, Öffnungszeiten und freie Plätze an den gewünschten Tagen.
- Probetag vereinbaren. Viele Einrichtungen bieten einen Schnuppertag an. So merken Sie schnell, ob sich die Person dort wohlfühlt.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen. Nennen Sie die gewünschte Einrichtung und kurz den Grund, zum Beispiel Berufstätigkeit oder Entlastung. Viele Kassen haben dafür ein eigenes Formular.
- Vertrag mit der Einrichtung schließen. Darin stehen Besuchstage, Tagessätze und Eigenanteil. Die Einrichtung rechnet danach direkt mit der Pflegekasse ab.
- Entlastungsbetrag zuordnen. Klären Sie mit Kasse und Einrichtung, dass der Eigenanteil über den Entlastungsbetrag abgerechnet wird.
Woran Sie eine gute Tagespflege erkennen
Neben dem Platz an sich zählt, wie gut die Einrichtung zu Ihrem Angehörigen passt. Diese Fragen helfen beim Besichtigungstermin:
- Personal: Ist während der gesamten Öffnungszeit eine Pflegefachkraft vor Ort? Im Saarland etwa schreiben die Zulassungsvorgaben eine Pflege- oder Betreuungskraft je 6,0 anwesende Gäste und eine Fachkraft während der Öffnungszeiten vor. Die Regeln in Baden-Württemberg können abweichen, fragen Sie deshalb gezielt nach.
- Tagesablauf: Gibt es feste Mahlzeiten, Bewegung, Gedächtnistraining und Ruhezeiten? Gibt es einen Rückzugsraum für alle, die mittags schlafen möchten?
- Demenz: Ist das Team auf Menschen mit Orientierungsproblemen eingestellt?
- Fahrdienst: Wie lange dauert die Fahrt, und hilft der Fahrer auch über Treppen bis zur Haustür?
- Behandlungspflege: Werden Medikamente gegeben, Blutzucker gemessen und Wunden versorgt?
- Austausch mit Angehörigen: Wie erfahren Sie, wie der Tag gelaufen ist?
Unsere Sicht auf die Tagespflege
Wir erleben täglich, dass Familien zu lange warten. Häufig hören wir: “Das schaffen wir noch allein.” Meist ist bis dahin die pflegende Angehörige längst an ihrer Grenze. Tagespflege ist kein Abschieben. Sie ist ein fester Teil guter Pflege zu Hause und hilft beiden Seiten: Die pflegebedürftige Person hat Gesellschaft und einen geregelten Tag, die Familie bekommt Zeit für Beruf, Erholung und sich selbst.
Am besten wirkt die Tagespflege, wenn sie mit allem anderen zusammenspielt. Deshalb verbinden wir bei ReVivo die Tagespflege mit ambulanter Pflege zu Hause, medizinischer Behandlungspflege und Fahrten zu Arzt-, Klinik- und Dialyseterminen. So muss eine Familie nicht drei verschiedene Anbieter abstimmen. Ein Team kennt den Menschen, seine Gewohnheiten und seine Medikamente.
Unser Rat: Lassen Sie sich früh beraten, schon bei Pflegegrad 1 oder gleich nach der Einstufung. Wer seine Ansprüche kennt, nutzt sie auch. Wir erklären verständlich, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, und bleiben flexibel, wenn sich der Bedarf ändert.
Nastasja Steffen
Tagespflege und Beratung bei ReVivo
ReVivo bietet Tagespflege für Menschen aus Kornwestheim, Ludwigsburg, Freiberg, Remseck am Neckar, Zuffenhausen, Stammheim und Schwieberdingen. Wir beraten Sie persönlich zu Pflegegrad, Budget und Antrag und verbinden die Tagespflege auf Wunsch mit ambulanter Pflege zu Hause, Behandlungspflege und Kranken- oder Dialysefahrten. Dazu kommen Angebote wie Apothekenservice, Einkaufshilfe, mobile Fachfußpflege und Friseur-Service in Kooperation. Alle Leistungen finden Sie auf unserer Seite Pflege, Tagespflege und Krankenfahrten. Für ein Beratungsgespräch oder einen Probetag erreichen Sie uns über revivopflege.de.
Häufige Fragen zur Tagespflege
Zahlt die Krankenkasse die Tagespflege?
Nein, zuständig ist die Pflegekasse. Sie ist aber bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt, deshalb läuft der Antrag meist über denselben Ansprechpartner. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zum monatlichen Höchstbetrag.
Ab welchem Pflegegrad bekommt man Tagespflege?
Das eigene Tagespflege-Budget gibt es ab Pflegegrad 2, mit 721 € im Monat, bis Pflegegrad 5 mit 2.085 €. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag für die Tagespflege einsetzen. Ohne Pflegegrad ist ein Besuch möglich, wenn Sie ihn privat bezahlen.
Wie viele Tage pro Woche sind möglich?
Das Gesetz begrenzt die Zahl der Tage nicht, die Grenze setzt das Budget. Wie viele Tage es abdeckt, hängt vom Tagessatz der Einrichtung und von Ihrem Pflegegrad ab. Tage über das Budget hinaus können Sie selbst bezahlen.
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn wir Tagespflege nutzen?
Nein. Das Budget für die Tagespflege steht zusätzlich zur Verfügung. Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhalten Sie weiterhin in voller Höhe.
Ist der Fahrdienst in der Tagespflege enthalten?
Die Fahrten zwischen Wohnung und Einrichtung gehören zu den Leistungen, die die Pflegekasse im Rahmen des Tagespflege-Budgets übernimmt. Fragen Sie bei der Einrichtung nach, ob sie einen eigenen Hol- und Bringdienst hat und welche Orte er anfährt.
Quellen
- Bundesportal: Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige
- gesund.bund.de: Tagespflege und Nachtpflege
- Verbraucherzentrale: Tages- und Nachtpflege, eine Stütze für die Pflege zuhause
- AOK: Allgemeine Informationen zur Zulassung von Tagespflegeeinrichtungen im Saarland


