Förderung der Wohnraumanpassung: bis 4.180 € von der Pflegekasse

Pflege-Ratgeber

Wer einen Pflegegrad hat, bekommt für den Umbau der eigenen Wohnung Geld von der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, schon ab Pflegegrad 1. Damit lassen sich oft eine bodengleiche Dusche, breitere Türen oder der Abbau von Türschwellen bezahlen. Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Kostenvoranschlag, dann der Antrag, dann der Handwerker. Hier lesen Sie, was gefördert wird, wie Sie den Antrag stellen, welche Kosten bei Ihnen bleiben und welche weiteren Fördertöpfe es gibt.

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Wichtige Erkenntnisse

  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Wohnen mehrere Pflegebedürftige zusammen, sind insgesamt bis zu 16.720 Euro möglich.
  • Schon Pflegegrad 1 genügt. Der Umbau muss die Pflege zu Hause ermöglichen, deutlich erleichtern oder mehr Selbstständigkeit bringen.
  • Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten. Die Kasse hat drei Wochen Zeit, mit Gutachten fünf Wochen.
  • Eine „Maßnahme“ umfasst alles, was zum Zeitpunkt des Antrags nötig ist. Planen Sie deshalb alle Umbauten auf einmal.
  • Ändert sich die Pflegesituation wesentlich, können Sie den Zuschuss erneut beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Wer den Zuschuss bekommt

Den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen regelt § 40 SGB XI. Anspruch haben Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, und zwar auch mit Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad gibt es diesen Zuschuss nicht. Haben Sie noch keinen, sollten Sie zuerst den Pflegegrad beantragen und den Umbau danach planen.

Außerdem muss der Umbau mindestens eines von drei Zielen erfüllen:

  1. Er macht die Pflege zu Hause überhaupt erst möglich, etwa weil ein Rollstuhl sonst nicht ins Bad passt.
  2. Er erleichtert die Pflege erheblich, zum Beispiel für Angehörige, die beim Duschen helfen.
  3. Er stellt eine möglichst selbstständige Lebensführung wieder her, etwa durch einen Treppenlift.

Das Bundesgesundheitsministerium nennt ausdrücklich ein weiteres Ziel: Die Pflegepersonen sollen nicht überfordert werden. Der Zuschuss entlastet also auch Sie als Angehörige. Die Maßnahme darf zudem das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die Kasse bezahlt die barrierefreie Dusche, nicht das Designerbad drumherum.

Wichtig für Mieterinnen und Mieter: Vor dem Umbau brauchen Sie die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Betrifft die Maßnahme das Treppenhaus oder den Hauseingang eines Mehrparteienhauses, müssen unter Umständen auch die übrigen Eigentümer zustimmen.

Beispiele: Was die Pflegekasse fördert

Gefördert werden Umbauten, die gezielt Barrieren beseitigen. Die folgende Übersicht zeigt, was die AOK und die Hessische Fachstelle für Wohnberatung als typische Beispiele nennen.

Bereich Typische geförderte Maßnahmen
Eingang und Flur fest installierte Rampe, Handläufe, abgesenkter Briefkasten oder Türspion
Türen Türverbreiterung, Entfernen von Türschwellen
Treppen Treppenlift, Plattformlift, Aufzug
Bad bodengleiche Dusche, erhöhtes oder abgesenktes WC, rutschhemmender Boden
Küche an Rollstuhl oder Sitzhöhe angepasste Küche, umgebaute Möbel
Wohnen und Schlafen neue Bodenbeläge, herabgesetzte Fenstergriffe, umgebaute Möbel

Auch ein Umzug kann zählen: Die BARMER übernimmt im Rahmen des Zuschusses die Kosten für einen Umzug in eine barrierefreie oder besser geeignete Wohnung, nicht aber für den Umzug in ein Pflegeheim. Das kommt infrage, wenn sich die bisherige Wohnung im dritten Stock ohne Aufzug kaum sinnvoll umbauen lässt.

Badumbau mit Zuschuss der Pflegekasse

Das Bad steht bei vielen Familien ganz oben auf der Liste: Nasse Fliesen und ein hoher Wannenrand sind Stolperfallen, und beim Duschen ist die Hilfe für Angehörige körperlich besonders anstrengend. Typisch ist der Tausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche mit rutschhemmenden Fliesen. Dazu kommen ein WC in passender Höhe und genug Bewegungsfläche für einen Duschstuhl oder Rollator.

Planen Sie das Bad als Ganzes. Beantragen Sie die Dusche jetzt und das WC ein halbes Jahr später, gilt beides in der Regel als eine Maßnahme, weil beides schon beim ersten Antrag nötig war. Der Höchstbetrag ist dann womöglich schon verbraucht. Ein Beispiel für bodengleiche Nassräume für Senioren zeigt, worauf es bei einem sicheren Umbau ankommt: schwellenloser Zugang, Gefälle zum Ablauf, rutschfester Boden und Haltegriffe genau dort, wo man sie braucht.

Bewegliche Helfer wie ein Badewannenbrett oder ein Duschhocker sind dagegen kein Umbau. Sie sind Hilfsmittel und laufen vorrangig über andere Leistungen. Für Verbrauchsartikel wie Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen gibt es ein eigenes Budget, mehr dazu in unserem Beitrag zu Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch.

Was nicht gefördert wird

Die Pflegekasse ist kein Modernisierungsprogramm. Die AOK Niedersachsen stellt klar: Die Maßnahme soll Barrieren beseitigen und nicht die Wohnung modernisieren oder standardmäßig ausstatten. Neue Fliesen im ganzen Bad, eine neue Heizung oder hochwertige Armaturen ohne Bezug zur Pflege zahlen Sie selbst.

Außerdem darf die Maßnahme nicht vorrangig in die Zuständigkeit anderer Träger fallen, etwa der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall. Der Zuschuss ist nachrangig: Zuerst werden Hilfsmittel und Leistungen nach SGB V und SGB IX geprüft, erst danach springt die Pflegekasse ein.

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Wie viel Geld Sie bekommen und was Sie selbst zahlen

Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro je Maßnahme. Eine Maßnahme umfasst alle Umbauten, die für den Hilfebedarf zum Zeitpunkt des Antrags erforderlich sind, auch wenn mehrere Handwerker in verschiedenen Räumen arbeiten. Gezahlt wird höchstens, was der Umbau tatsächlich kostet. Was darüber liegt, tragen Sie selbst, ebenso Gebühren für Gutachter oder Sachverständige.

So sieht das in der Praxis aus (Beispielrechnungen):

Situation Kosten des Umbaus Zuschuss Pflegekasse Ihr Anteil
Türschwellen entfernen, Handläufe im Flur 2.900 € 2.900 € 0 €
Wanne raus, bodengleiche Dusche, WC erhöht 9.500 € 4.180 € 5.320 €
Ehepaar, beide mit Pflegegrad, Badumbau 9.500 € bis 8.360 € 1.140 €
Vier Pflegebedürftige in einer Wohnung 20.000 € bis 16.720 € 3.280 €

Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, kann die Kasse bis zu viermal 4.180 Euro zahlen, also bis zu 16.720 Euro. Bei mehr als vier Personen wird dieser Gesamtbetrag anteilig aufgeteilt. Gerade für Ehepaare, die beide einen Pflegegrad haben, macht das viel aus: Stellen Sie in diesem Fall für beide einen Antrag.

Für neu gegründete ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es zusätzlich 2.613 Euro pro Person und bis zu 10.452 Euro pro Wohngruppe, wie die Verbraucherzentrale erläutert.

Wie viel Geld Sie bekommen und was Sie selbst zahlen

Wann es den Zuschuss ein zweites Mal gibt

Ein neuer Zuschuss ist möglich, wenn sich die Pflegesituation so verändert hat, dass weitere Umbauten nötig werden. Die Hessische Fachstelle für Wohnberatung spricht von einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands. Ein Beispiel: Vor zwei Jahren wurde die Dusche umgebaut, jetzt ist nach einem Schlaganfall ein Treppenlift nötig. Eine solche Veränderung wirkt sich oft auch auf den Pflegegrad aus. Wie die Höherstufung gelingt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Verschlimmerungsantrag beim Pflegegrad.

Der Antrag Schritt für Schritt

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse, also bei der Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Das geht mit dem Formular der Kasse oder formlos per Brief. So gehen Sie vor:

  1. Bedarf klären. Gehen Sie die Wohnung Raum für Raum durch: Wo wird es eng, wo droht ein Sturz, wo kommen Sie als Pflegeperson an Ihre Grenzen? Eine Wohnberatung oder Ihr Pflegedienst kann dabei helfen.
  2. Angebote einholen. Lassen Sie sich von Fachbetrieben Kostenvoranschläge mit genauer Leistungsbeschreibung erstellen. In der Regel werden zwei bis drei Kostenvoranschläge verlangt.
  3. Zustimmung sichern. In der Mietwohnung holen Sie die schriftliche Einverständniserklärung des Vermieters ein.
  4. Antrag stellen. Beschreiben Sie die Maßnahme und begründen Sie kurz, warum sie die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
  5. Bescheid abwarten. Die Kasse muss innerhalb von drei Wochen entscheiden, mit medizinischem Gutachten innerhalb von fünf Wochen. Teilt sie keine Verlängerung mit, gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als genehmigt.
  6. Auftrag vergeben und abrechnen. Erst jetzt beauftragen Sie den Handwerker. Die Rechnung muss auf die versicherte Person ausgestellt sein, nicht auf Sohn oder Tochter.

Kommt der Medizinische Dienst zum Hausbesuch, hilft eine gute Vorbereitung: Zeigen Sie konkret, wo die Barrieren im Alltag liegen. Tipps dazu finden Sie in unserem Beitrag zur MDK-Begutachtung.

Diese Unterlagen gehören zum Antrag

  • Antrag auf dem Formular der Pflegekasse oder formloses Schreiben mit Beschreibung der Maßnahme
  • Kostenvoranschläge der Fachbetriebe
  • Fotos, Bilder oder Skizzen der aktuellen Wohnsituation und des geplanten Umbaus
  • Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters bei Mietwohnungen
  • bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt: für jede Person einen eigenen Antrag

Was gilt, wenn der Umbau schon gemacht ist?

Grundsätzlich beantragen Sie vor Beginn der Arbeiten. Laut AOK Niedersachsen ist ein nachträglicher Antrag zwar möglich, die Kasse entscheidet dann aber im Einzelfall. Bei Landes- und Bankförderungen ist die Regel noch strenger: Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nennt den Antrag vor Baubeginn und das Abwarten der Genehmigung als zentrale Voraussetzung jeder Förderung. Wer auf Nummer sicher gehen will, unterschreibt keinen Auftrag, bevor der Bescheid da ist.

Weitere Fördertöpfe neben der Pflegekasse

Reicht der Zuschuss nicht, können Sie andere Quellen ergänzen. Prüfen Sie jeweils vorab, ob und wie sich die Programme kombinieren lassen.

Vier ergänzende Förderwege für Wohnraumanpassungen

KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung“ (455-B). Die KfW fördert bodengleiche Duschen, WCs mit angepasster Sitzhöhe, Waschbecken mit Beinfreiheit, Treppenlifte, Rampen, Handläufe und Schwellenabbau. Fenster und Fenstertüren sind ausgenommen, Eigenleistungen ebenfalls: Ein Fachunternehmen muss die Arbeiten ausführen. Der Fördertopf ist jedes Jahr begrenzt. 2026 waren die Mittel bereits Ende Juli ausgeschöpft. Ob gerade Anträge möglich sind, sehen Sie auf der KfW-Seite.

Förderung in Baden-Württemberg. Die L-Bank finanziert barrierereduzierende Umbauten vor allem über Darlehen. Dazu gehören die Zusatzfinanzierung Barrierefreiheit für Familien, die eine gebrauchte Immobilie kaufen und umbauen, und das Z15-Darlehen für schwerbehinderte Menschen mit speziellen Wohnbedürfnissen. Ansprechpersonen für die Landesprogramme und L-Bank-Anträge nennt die Wohnraumförderung des Landratsamts Ludwigsburg. Andere Bundesländer haben eigene Programme, Sachsen etwa eine eigene Richtlinie zur Wohnraumanpassung.

Sozialamt und Eingliederungshilfe. Bei geringem Einkommen können Sie die Restsumme über die Eingliederungshilfe nach § 77 SGB IX oder beim örtlichen Sozialamt beantragen, darauf weist die Hessische Fachstelle für Wohnberatung hin.

Unfallversicherung. Geht die Pflegebedürftigkeit auf einen Arbeits- oder Wegeunfall zurück, ist die Berufsgenossenschaft vorrangig zuständig.

Kostenlose Wohnberatung vor Ort. Die Wohnraumberatung der Stadt Ludwigsburg hilft Bürgerinnen und Bürgern, die Wohnung an Alter, Krankheit oder die Folgen eines Unfalls anzupassen. Ein solcher Termin vor dem Gang zum Handwerker spart oft Geld, weil Sie danach genau wissen, was wirklich nötig ist.

Unsere Sicht aus der Pflege zu Hause

Wir sind jeden Tag in den Wohnungen der Menschen, die wir in Kornwestheim, Freiberg, Zuffenhausen oder Schwieberdingen versorgen. Dabei sehen wir, wie viel eine gut geplante Wohnraumanpassung verändert: Die Dusche ohne Einstieg macht aus einem angstbesetzten Moment wieder eine normale Körperpflege, die breitere Tür lässt den Rollator durch.

Unsere Erfahrung: Der Umbau wirkt am besten, wenn er zur Pflege passt, die danach stattfindet. Deshalb lohnt es sich, die Menschen einzubeziehen, die später im Bad helfen. Wo braucht die Pflegekraft Platz neben dem Duschstuhl? Auf welcher Seite muss der Haltegriff sitzen? Solche Fragen klären wir gern mit Ihnen, bevor der Kostenvoranschlag geschrieben wird.

Und wir sehen, dass der Umbau allein selten reicht. Ein sicheres Bad entlastet, aber pflegende Angehörige brauchen oft auch jemanden, der morgens beim Duschen hilft oder an einigen Tagen in der Woche die Betreuung übernimmt. Deshalb denken wir Wohnraumanpassung, ambulante Pflege und Tagespflege zusammen.

Nastasja Steffen

Beratung und Pflege aus einer Hand

Sie planen einen Umbau und fragen sich, welche Leistungen der Pflegekasse Ihnen insgesamt zustehen? In unserer persönlichen Pflegeberatung erklären wir verständlich, welche Ansprüche zu Ihrem Pflegegrad passen und wie sich Zuschuss, Pflegesachleistung und Tagespflege sinnvoll ergänzen. Unser Team versorgt Pflegebedürftige mit ambulanter Pflege, Tagespflege und Behandlungspflege in Kornwestheim, Ludwigsburg und Teilen Stuttgarts. Wie Sie den Alltag nach dem Umbau gut organisieren, zeigt unser Fahrplan für die Pflege zu Hause.

Häufige Fragen zur Wohnraumanpassung

Zahlt die Pflegekasse den Badumbau komplett?

Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme und pflegebedürftiger Person. Kostet der Badumbau weniger, wird er vollständig übernommen. Liegen die Kosten darüber, zahlen Sie den Rest selbst oder ergänzen ihn über weitere Förderprogramme.

Bekomme ich den Zuschuss auch mit Pflegegrad 1?

Ja. Der Anspruch besteht für alle Pflegegrade von 1 bis 5 in gleicher Höhe. Voraussetzung ist, dass der Umbau die Pflege zu Hause erleichtert oder Ihre Selbstständigkeit verbessert.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

Die Pflegekasse hat drei Wochen Zeit, mit medizinischem Gutachten fünf Wochen. Meldet sie sich innerhalb dieser Frist nicht und kündigt auch keine Verlängerung an, gilt der Antrag als genehmigt.

Kann ich den Umbau selbst machen?

Bei der KfW-Förderung sind Eigenleistungen ausdrücklich nicht förderfähig, dort muss ein Fachunternehmen arbeiten. Auch die Pflegekasse verlangt Kostenvoranschläge und eine Rechnung auf den Namen der versicherten Person. Am sichersten fahren Sie mit einem Fachbetrieb, den Sie erst nach dem Bescheid beauftragen.

Muss mein Vermieter zustimmen?

Ja, in einer Mietwohnung brauchen Sie vor dem Umbau die Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers. Legen Sie die Einverständniserklärung am besten gleich dem Antrag bei.

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Quellen

Empfehlungen