MDK-Begutachtung vorbereiten: So gelingt der Termin

Pflege-Ratgeber

Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt Besuch vom Medizinischen Dienst, den viele noch unter dem alten Namen MDK kennen. Gut vorbereitet sind Sie, wenn Sie drei Dinge erledigt haben: Sie haben aufgeschrieben, wobei im Alltag Hilfe nötig ist, Sie haben Arztberichte und Medikamentenplan griffbereit, und eine Vertrauensperson ist beim Termin dabei. In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie die Begutachtung abläuft, worauf die Gutachterin oder der Gutachter achtet und wie Sie Ihre Pflegesituation so schildern, dass das Gutachten zu Ihrem tatsächlichen Unterstützungsbedarf passt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Begutachtung dauert bis zu einer Stunde und findet als Hausbesuch, Telefoninterview oder Videotelefonat statt. Die Erstbegutachtung ist grundsätzlich ein Hausbesuch.
  • Bewertet wird nicht die Diagnose, sondern wie selbstständig der Alltag gelingt, verteilt auf sechs Lebensbereiche.
  • Notieren Sie vorab konkrete Schwierigkeiten, halten Sie Berichte, Medikamentenplan und gegebenenfalls die Pflegedokumentation bereit.
  • Schildern Sie den Alltag ehrlich: nichts beschönigen, nichts übertreiben. Eine Pflegeperson sollte dabei sein.
  • Passt der Pflegegrad im Bescheid nicht, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Inhaltsverzeichnis

Vom Antrag bis zum Hausbesuch: der Ablauf

Alles beginnt mit dem Antrag bei der Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Wie Sie dabei vorgehen und welche Fristen laufen, erklären wir ausführlich in unserem Beitrag Pflegegrade beantragen.

Die Pflegekasse beauftragt anschließend den Medizinischen Dienst. Nach den Angaben des Pflegewegweisers NRW sollen zwischen Antrag und Begutachtung regulär höchstens 20 Arbeitstage liegen, und die Pflegekasse soll grundsätzlich spätestens nach 25 Arbeitstagen entscheiden. Kürzere Sonderfristen gelten unter anderem bei einem Krankenhausaufenthalt, bei palliativer Versorgung oder wenn eine Pflegezeit geplant ist.

Vom Antrag bis zum Hausbesuch: der Ablauf — overview diagram

Die Terminankündigung

Den Termin kündigt der Medizinische Dienst in der Regel schriftlich an. Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg warnt ausdrücklich vor verdächtigen Kontaktaufnahmen, etwa über Messenger-Dienste oder mit der Bitte, sensible Daten zu übermitteln. Kommt Ihnen eine Nachricht merkwürdig vor, rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse oder direkt beim Medizinischen Dienst unter der offiziellen Nummer an, bevor Sie antworten.

Wer zu Ihnen kommt

Die Begutachtung übernehmen speziell ausgebildete Pflegefachpersonen oder Ärztinnen und Ärzte. Nach den Fragen und Antworten des Medizinischen Dienstes Bund sind Hausbesuch, Telefoninterview und Videotelefonat mögliche Formen, die Erstbegutachtung findet grundsätzlich als Hausbesuch statt. Bei Folgebegutachtungen, etwa wenn Sie eine Höherstufung beantragen, kann es also auch ein Gespräch am Telefon werden.

Was im Gespräch passiert

Die Gutachterperson fragt, wie selbstständig die pflegebedürftige Person ihren Alltag gestaltet und wobei sie Hilfe braucht. Typisch sind Fragen zum Tagesablauf, eine Einschätzung von Mobilität und geistigen Fähigkeiten sowie kleine Aufgaben: aufstehen, ein paar Schritte gehen, die Arme heben. Darüber hinaus kann die Gutachterin oder der Gutachter Empfehlungen zu Hilfsmitteln, Rehabilitation oder Anpassungen der Wohnung geben. Fragen Sie ruhig nach, wenn Ihnen etwa ein Toilettenstuhl, ein Duschhocker oder ein Pflegebett sinnvoll erscheint.

Was der Medizinische Dienst bewertet

Seit der Pflegegrad nach dem Grad der Selbstständigkeit bemessen wird, zählt nicht, welche Krankheit jemand hat, sondern was sie im Alltag bewirkt. Die Begutachtungs-Richtlinien des Medizinischen Dienstes Bund legen fest, dass die Pflegebedürftigkeit danach bemessen wird, wie stark Selbstständigkeit oder Fähigkeiten beeinträchtigt sind und deshalb die Hilfe anderer nötig ist. Geprüft werden sechs Lebensbereiche, die sogenannten Module. Die Tabelle zeigt, was dazugehört und was Sie sich vorab notieren sollten.

Lebensbereich Worum es geht Beispiele für Ihre Notizen
Mobilität Sich in der Wohnung fortbewegen, Treppen steigen, Position im Bett wechseln „Kommt ohne Hilfe nicht aus dem Sessel hoch“, „Treppe nur mit Begleitung“
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Orientierung, Gedächtnis, Gespräche verstehen, Entscheidungen treffen „Vergisst, ob sie gegessen hat“, „Findet sich in der Nachbarschaft nicht mehr zurecht“
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen Unruhe, Ängste, nächtliches Umherlaufen, Abwehr bei der Pflege „Steht nachts drei- bis viermal auf und will die Wohnung verlassen“
Selbstversorgung Waschen, Anziehen, Essen, Trinken, Toilettengang „Braucht Hilfe beim Duschen und bei Knöpfen“, „Trinkt nur nach Aufforderung“
Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen Medikamente, Insulin, Verbände, Arztbesuche, Dialyse „Tabletten werden von mir gerichtet“, „Dreimal pro Woche Dialyse mit Fahrt“
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte Tagesstruktur, Beschäftigung, Kontakt zu anderen „Beschäftigt sich ohne Anstoß gar nicht“, „Ruft niemanden mehr von sich aus an“

Die sechs Bereiche nennt der Medizinische Dienst Bund in seinen Fragen und Antworten zur Pflegebegutachtung. Außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung werden im Gespräch zwar ebenfalls erfragt, fließen aber laut Verbraucherzentrale nicht in die Bewertung des Pflegegrads ein. Konzentrieren Sie Ihre Notizen deshalb auf die sechs Module. Wie aus den Antworten Punkte und am Ende ein Pflegegrad werden, zeigen wir in unserem Beitrag zu Pflegegrad-Kriterien und Punkten.

In fünf Schritten zum gut vorbereiteten Termin

Der Termin selbst ist kurz, die Vorbereitung entscheidet. So gehen Sie in den Tagen davor vor:

  1. Alltag beobachten und aufschreiben. Notieren Sie über einige Tage, was schwerfällt, wobei Unterstützung nötig ist und was noch selbstständig klappt. Genau das empfiehlt die Checkliste des Medizinischen Dienstes Nordrhein. Schreiben Sie konkret: nicht „braucht Hilfe beim Anziehen“, sondern „Strümpfe und Schuhe ziehe ich ihm jeden Morgen an, das dauert etwa zehn Minuten“.
  2. Auch die Nacht festhalten. Nächtliche Toilettengänge, Unruhe oder Stürze bemerkt die Gutachterin am Vormittag nicht. Was Sie nicht erwähnen, kann sie nicht berücksichtigen.
  3. Unterlagen sammeln. Legen Sie Berichte, Medikamentenplan und Hilfsmittelliste in eine Mappe (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
  4. Begleitung organisieren. Bitten Sie die Person, die hauptsächlich pflegt oder die Situation am besten kennt, den Termin freizuhalten. Bei gesetzlicher Betreuung sollte auch die betreuende Person dabei sein.
  5. Vorab besprechen. Gehen Sie Ihre Notizen gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person durch. So ist niemand überrascht, wenn im Gespräch Schwierigkeiten angesprochen werden, die ihr vielleicht unangenehm sind.

Ihre eigenen Notizen zum Pflegeverlauf und zu den Schwierigkeiten im Alltag sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale ein wichtiger Teil der Vorbereitung. Sie helfen Ihnen, im Gespräch nichts zu vergessen, und geben der Gutachterperson ein vollständigeres Bild.

Diese Unterlagen sollten bereitliegen

Der Medizinische Dienst berücksichtigt laut seinen Richtlinien Informationen zu pflegebegründenden Erkrankungen, Beeinträchtigungen und deren Verlauf sowie zu Behandlungen und Rehabilitation. Ihre Unterlagen liefern diese Informationen schwarz auf weiß. Legen Sie, soweit vorhanden, bereit:

  • Berichte von Haus- und Fachärzten
  • Entlassungsberichte aus dem Krankenhaus oder der stationären Rehabilitation
  • den aktuellen Medikamentenplan
  • die Pflegedokumentation, falls bereits ein Pflegedienst ins Haus kommt
  • den Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
  • eine Liste der Hilfsmittel, die Sie nutzen, etwa Rollator, Inkontinenzmaterial oder Pflegebett
  • Ihre eigenen Notizen zum Pflegealltag

Kopien genügen, Originale bleiben bei Ihnen. Und eine wichtige Entlastung: Fehlende Unterlagen müssen Sie nach Auskunft des Medizinischen Dienstes Nordrhein nicht extra anfordern. Verschieben Sie den Termin also nicht, nur weil ein Befund fehlt.

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Am Tag der Begutachtung

Normalität statt Inszenierung

Der Sozialverband VdK rät, beim Hausbesuch eine ganz normale Alltagssituation zu zeigen. Die Wohnung muss nicht extra aufgeräumt werden, und niemand muss sich für den Besuch besonders zurechtmachen. Gerade ältere Menschen neigen dazu, sich von ihrer besten Seite zu zeigen: frisch frisiert, im guten Hemd, mit Kaffee und Kuchen auf dem Tisch. Das ist verständlich, vermittelt aber leicht den Eindruck, dass alles allein gelingt.

Ehrlich schildern, nicht übertreiben

Die Verbraucherzentrale bringt es auf den Punkt: Die Pflegesituation soll glaubwürdig geschildert werden. Schwierigkeiten sollen weder aus Scham verharmlost noch durch Schauspielern übertrieben werden. Lässt die Gutachterin Ihre Mutter aufstehen, darf sie das so tun wie an jedem anderen Tag. Schafft sie es heute ausnahmsweise gut, sagen Sie, wie es an schlechten Tagen aussieht.

Die Rolle der Angehörigen

Angehörige, Freunde oder Nachbarn, die bei der Pflege helfen, dürfen dabei sein und ergänzen, was die pflegebedürftige Person vergisst oder kleinredet. Bei Menschen mit Demenz spricht die Gutachterperson laut Informationsblatt des Medizinischen Dienstes zunächst die betroffene Person selbst an und ordnet die Angaben danach mit den Anwesenden ein. Fällt es Ihnen schwer, vor Ihrem Vater über seine Inkontinenz oder seine nächtliche Verwirrtheit zu sprechen, bitten Sie um ein kurzes Vier-Augen-Gespräch mit der Gutachterin. Das ist üblich und hilft allen Beteiligten.

Häufige Fehler, die den Pflegegrad kosten können

  • „Das geht schon noch.“ Wer aus Stolz sagt, dass er sich allein wäscht, obwohl die Tochter jeden Morgen hilft, wird niedriger eingestuft als nötig.
  • Nur die guten Tage zeigen. Schwankende Zustände gehören ins Gespräch, besonders bei Demenz, Parkinson oder nach einem Schlaganfall.
  • Allein in den Termin gehen. Ohne Begleitung fehlt die Person, die den Alltag von außen kennt.
  • Medikamente und Termine unterschlagen. Wer Tabletten richtet, Insulin spritzt oder zur Dialyse fährt, leistet Hilfe im fünften Modul. Das zählt.
  • Nur über den Haushalt sprechen. Putzen und Einkaufen sind wichtig, fließen aber nicht in den Pflegegrad ein. Sprechen Sie über Körperpflege, Mobilität, Orientierung und Medikamente.

Unsere Sicht aus der Pflegepraxis

Wir begleiten in Kornwestheim, Ludwigsburg und im Stuttgarter Norden täglich Familien, die mitten in der Pflege stehen. Was wir dabei immer wieder erleben: Die meisten Angehörigen leisten viel mehr, als sie selbst wahrnehmen. Das morgendliche Erinnern an die Tabletten, das Nachfragen beim Trinken, die Begleitung zum Arzt, das Beruhigen am Abend. Vieles davon geschieht so selbstverständlich, dass es im Gespräch mit dem Medizinischen Dienst gar nicht erwähnt wird.

Unser Rat deshalb: Nehmen Sie sich vor dem Termin eine Woche Zeit und schreiben Sie wirklich jeden Handgriff auf. Sie werden überrascht sein, was da zusammenkommt. Und gehen Sie die Notizen mit Ihrem Angehörigen in Ruhe durch, damit sich niemand vorgeführt fühlt. Eine ehrliche, konkrete Schilderung ist kein Jammern, sondern die Grundlage dafür, dass die Unterstützung ankommt, die gebraucht wird.

Uns ist außerdem wichtig, dass die Begutachtung kein Endpunkt ist. Mit dem Pflegegrad beginnt die eigentliche Planung: Welche Hilfe zu Hause passt, ob ein Tag in der Tagespflege entlastet, wer die Fahrten zur Dialyse übernimmt. Genau dafür beraten wir persönlich und verständlich.

— Nastasja Steffen

Persönliche Pflegeberatung in Kornwestheim und Umgebung

Sie möchten nicht allein in die Begutachtung gehen oder wissen nicht, wie es danach weitergeht? Das Team von ReVivo berät Sie persönlich zu passenden Pflegeleistungen und unterstützt Sie mit ambulanter Pflege zu Hause, Tagespflege, medizinischer Behandlungspflege sowie Kranken- und Dialysefahrten. Unser Einsatzgebiet reicht von Kornwestheim über Ludwigsburg, Freiberg und Schwieberdingen bis nach Zuffenhausen und Stammheim. Alle Leistungen und den Kontakt finden Sie auf unserer Startseite. Wenn Sie die Pflege daheim gerade erst aufbauen, hilft Ihnen außerdem unser Fahrplan für Angehörige.

Nach der Begutachtung: Gutachten, Bescheid, Widerspruch

Nach dem Besuch fasst der Medizinische Dienst seine Ergebnisse in einem Gutachten zusammen und schickt es an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet und erlässt den Bescheid über den Pflegegrad. Vom Antrag bis zum Bescheid dauert es laut Medizinischem Dienst in der Regel bis zu 25 Arbeitstage.

Prüfen Sie den Bescheid und das Gutachten gründlich. Vergleichen Sie die Angaben mit Ihren Notizen: Wurden die nächtliche Unruhe, die Hilfe beim Duschen, die Medikamentengabe erfasst? Erscheint Ihnen der Pflegegrad zu niedrig, können Sie nach Angaben des Pflegewegweisers NRW innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Begründung ist sinnvoll, aber nicht zwingend, Sie können sie nachreichen. Wie Sie dabei vorgehen, zeigen wir in unserem Leitfaden zum Widerspruch gegen das Pflegegutachten.

Ablauf vom Gutachten bis zum Widerspruch

Ist der Pflegegrad bewilligt, lohnt der Blick auf die Leistungen, die Ihnen zustehen. Für Pflegegrad 2 haben wir sie in unserem Überblick Leistungen bei Pflegegrad 2 zusammengestellt. Dazu gehören auch Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel.

Häufige Fragen zur Pflegebegutachtung

Wie lange dauert es, bis das Pflegegutachten kommt?

Vom Antrag bis zum Bescheid der Pflegekasse vergehen in der Regel bis zu 25 Arbeitstage. Der Begutachtungstermin selbst soll regulär innerhalb von 20 Arbeitstagen nach dem Antrag stattfinden. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder palliativer Versorgung gelten kürzere Fristen.

Ist eine Einstufung per Telefon möglich?

Ja, neben dem Hausbesuch sind Telefoninterview und Videotelefonat mögliche Formen. Die Erstbegutachtung findet allerdings grundsätzlich als Hausbesuch statt. Bereiten Sie sich auf ein Telefongespräch genauso gründlich vor und halten Sie Notizen und Unterlagen neben dem Telefon bereit.

Wie läuft das Gespräch mit der Gutachterin ab?

Die Gutachterperson fragt nach Tagesablauf und Hilfebedarf, schätzt Mobilität und geistige Fähigkeiten ein und bittet eventuell um einfache Bewegungen wie Aufstehen oder ein paar Schritte. Der Termin dauert bis zu einer Stunde. Angehörige dürfen dabei sein und ergänzen.

Muss ich vor dem Besuch aufräumen?

Nein. Der Sozialverband VdK empfiehlt ausdrücklich, eine normale Alltagssituation zu zeigen. Eine extra aufgeräumte Wohnung und ein besonders zurechtgemachter Angehöriger können ein verzerrtes Bild vermitteln.

Was ist, wenn mir Arztberichte fehlen?

Dann gehen Sie mit dem in den Termin, was Sie haben. Fehlende Unterlagen müssen Sie nicht extra anfordern. Wichtiger als jeder Befund sind Ihre konkreten Schilderungen aus dem Alltag.

Quellen

R

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