Die Verordnung häuslicher Krankenpflege ist eine ärztliche Anordnung nach § 37 SGB V, die Vertragsärztinnen oder Krankenhausärzte auf dem Formular Muster 12 ausstellen. Sie sichert die ambulante Behandlung zu Hause, vermeidet oder verkürzt einen Krankenhausaufenthalt und regelt, welche Pflegeleistungen in welchem Umfang nötig sind. Seit Juli 2024 gibt es zusätzlich die Blankoverordnung, die Pflegefachkräften bei bestimmten Maßnahmen mehr Spielraum gibt.
Wichtige Erkenntnisse
Seit Juli 2024 ermöglicht die Blankoverordnung in der häuslichen Krankenpflege mehr Flexibilität für Pflegefachkräfte, während die Verordnungspraxis weiterhin an klare rechtliche Vorgaben gebunden bleibt.
| Thema | Details |
|---|---|
| Rechtliche Grundlagen | Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege basiert auf § 37 SGB V und wird durch die HKP-Richtlinie des G-BA geregelt. |
| Verordnungstypen | Es gibt Behandlungspflege, Grundpflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung, die je nach Bedarf verordnet werden können. |
| Formular und Fristen | Das Formular Muster 12 ist einheitlich, die Verordnung gilt meist für 14 Tage, bei Krankenhausentlassung bis zu 7 Tage. |
| Blankoverordnung | Seit Juli 2024 dürfen bestimmte Maßnahmen mittels Blankoverordnung geregelt werden, was die Flexibilität für Pflegefachkräfte erhöht. |
| Rolle der Revivopflege | Wir unterstützen bei der Umsetzung der Verordnung, insbesondere bei Blankoverordnungen, und sorgen für eine reibungslose Organisation der häuslichen Pflege. |
Inhaltsverzeichnis
- Rechtliche Grundlage und Anspruch auf häusliche Krankenpflege
- Verordnungspraxis: Muster 12, Fristen und wer unterschreiben darf
- Blankoverordnung seit Juli 2024: Mehr Spielraum für Pflegefachkräfte
- Genehmigung durch die Krankenkasse und Zuzahlungen
- Praktische Checkliste für Patienten und Angehörige
- Praxisblick: Wie Pflegedienste Verordnungen im Alltag umsetzen
- Wie wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Verordnung unterstützen
- FAQ
- Quellen
Rechtliche Grundlage und Anspruch auf häusliche Krankenpflege
Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege steht im § 37 SGB V, konkretisiert wird er durch die HKP-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Diese Richtlinie legt fest, welche Maßnahmen verordnungsfähig sind, in welcher Häufigkeit und für wie lange. Die HKP-Richtlinie des G-BA enthält dazu ein detailliertes Leistungsverzeichnis mit einzelnen Leistungsnummern.
Drei Leistungsarten sind grundsätzlich möglich:
- Behandlungspflege: medizinische Maßnahmen wie Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung.
- Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Hilfe im Haushalt, wenn diese zur Genesung notwendig ist.
Eine Voraussetzung gilt dabei immer: Die Maßnahme darf nicht von der versicherten Person selbst oder von einer im Haushalt lebenden Person übernommen werden können. Wer also allein lebt oder dessen Angehörige die Pflege aus zeitlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht leisten können, hat Anspruch auf die Verordnung. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sind dabei in der Regel auf wenige Wochen pro Krankheitsfall begrenzt, während Behandlungspflege bei Bedarf länger laufen kann.
Verordnungspraxis: Muster 12, Fristen und wer unterschreiben darf
Das Formular Muster 12 ist bundesweit einheitlich und enthält Pflichtfelder für Diagnose, verordnete Leistung sowie Beginn, Häufigkeit und Dauer der Maßnahme. Ohne vollständige Angaben kann die Krankenkasse die Genehmigung verzögern oder ablehnen.
Für die Gültigkeitsdauer gelten feste Rahmen:
- Die Erstverordnung gilt in der Regel für maximal 14 Tage, so die Hinweise der KV Rheinland-Pfalz.
- Bei Entlassung aus dem Krankenhaus kann die Verordnung auf bis zu 7 Tage ausgestellt werden, um die Lücke bis zum Hausarztbesuch zu überbrücken.
- Folgeverordnungen sind möglich, solange eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Ausstellen dürfen die Verordnung Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sowie Krankenhausärzte im Rahmen des Entlassmanagements. Bei psychiatrischer häuslicher Krankenpflege gelten abweichende Regeln zu Häufigkeit und Dauer, da hier oft eine engmaschigere Betreuung über einen längeren Zeitraum nötig ist als bei somatischen Erkrankungen.
Blankoverordnung seit Juli 2024: Mehr Spielraum für Pflegefachkräfte

Seit Juli 2024 können Ärztinnen und Ärzte für bestimmte Maßnahmen eine Blankoverordnung ausstellen. Dabei kreuzen sie auf Muster 12 an, dass die Pflegefachkraft innerhalb eines ärztlich festgelegten Rahmens selbst entscheidet, wie oft und wie lange eine Maßnahme nötig ist, erklärt die KBV-Praxisinfo zur Blankoverordnung. Die Gesamtverantwortung bleibt dabei bei der verordnenden Praxis.
Die Blankoverordnung gilt nicht pauschal, sondern nur für bestimmte Maßnahmen aus dem Leistungsverzeichnis:
- Akute Wundversorgung, etwa bei chronischen Wunden mit wechselndem Verlauf.
- Kompressionsbehandlung, zum Beispiel das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
- Weitere im Leistungsverzeichnis der HKP-Richtlinie benannte Maßnahmen.
Bei einer reinen Blankoverordnung bleiben die übergeordneten Datumsfelder auf Muster 12 leer, das Formular unterscheidet klar zwischen ärztlich vorgegebener Dauer und pflegerisch festgelegter Häufigkeit, wie das Praxiswissen der KBV festhält. Die Pflegefachkraft muss die Praxis über Verlauf und Anpassungen informieren, und bei medizinischen Gegenanzeigen bleibt die ärztliche Festlegung bindend.
Profi-Tipp: Fragen Sie bei der Verordnung gezielt nach, ob eine Blankoverordnung für Ihre Maßnahme infrage kommt, das spart spätere Rückfragen beim Pflegedienst.
Genehmigung durch die Krankenkasse und Zuzahlungen
Wird die Verordnung spätestens am vierten Werktag bei der Krankenkasse eingereicht, übernimmt diese die Kosten vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung. Eine spätere Einreichung erhöht das Risiko, Leistungen zunächst selbst zahlen zu müssen.
Der Ablauf nach Einreichung sieht so aus:
- Die Krankenkasse prüft die Verordnung und kann bei Unklarheiten den Medizinischen Dienst einschalten.
- Bei Genehmigung beginnt die Leistungserbringung, bei Ablehnung muss die Kasse die Gründe schriftlich nennen.
- Gegen eine Ablehnung ist ein Widerspruch möglich, oft mit ärztlicher Unterstützung.
Die Zuzahlung für häusliche Krankenpflege beträgt 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr, wie Gesund darlegt. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann nach § 62 SGB V eine Zuzahlungsbefreiung beantragen, das lohnt sich besonders bei chronischen Erkrankungen mit wiederkehrenden Verordnungen.
Praktische Checkliste für Patienten und Angehörige
Wer eine Verordnung beantragt, sollte strukturiert vorgehen, damit keine Fristen verstreichen:
- Bereiten Sie das Arztgespräch vor: Welche Pflegeleistung wird benötigt, welche medizinische Begründung liegt vor.
- Prüfen Sie Muster 12 auf Vollständigkeit, insbesondere ob Erst- oder Folgeverordnung sowie eine mögliche Blankoverordnung angekreuzt sind.
- Reichen Sie die Verordnung so schnell wie möglich bei der Krankenkasse ein, idealerweise innerhalb von vier Werktagen.
- Wählen Sie einen Pflegedienst und stimmen Sie bei Blankoverordnung die konkrete Umsetzung ab.
- Klären Sie die Höhe der Zuzahlung und prüfen Sie, ob eine Befreiung infrage kommt.
- Bei Ablehnung: Legen Sie fristgerecht Widerspruch ein und holen Sie sich Unterstützung von Arztpraxis oder Pflegedienst.
Profi-Tipp: Heben Sie eine Kopie jeder Verordnung auf, das erleichtert spätere Folgeanträge und Rückfragen der Krankenkasse erheblich.
Praxisblick: Wie Pflegedienste Verordnungen im Alltag umsetzen

Als ambulanter Pflegedienst begleiten wir täglich die Umsetzung ärztlicher Verordnungen, von der Übergabe des Formulars bis zur Dokumentation der erbrachten Leistungen. Bei einer Blankoverordnung stimmen wir Häufigkeit und Dauer eng mit der verordnenden Praxis ab und halten jede Anpassung schriftlich fest.
Was die Zusammenarbeit erleichtert: Halten Sie Diagnoseunterlagen und bisherige Verordnungen griffbereit, wenn Sie mit Arztpraxis oder Krankenkasse sprechen. Je vollständiger die Angaben auf Muster 12, desto schneller läuft die Genehmigung, und desto weniger Rückfragen entstehen im Alltag zwischen Praxis, Kasse und Pflegedienst.
— Nastasja Steffen
Wie wir Sie bei der Umsetzung Ihrer Verordnung unterstützen
Eine genehmigte Verordnung ist erst der Anfang, die eigentliche Pflege im Alltag braucht einen verlässlichen Partner vor Ort. Als Pflegedienst übernehmen wir die praktische Umsetzung häuslicher Krankenpflege für Familien in der Region.
Unser Leistungsspektrum deckt die wichtigsten Bedarfe rund um die Verordnung ab:
- Ambulante Pflege zu Hause mit Grund- und Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung.
- Medizinische Behandlungspflege, etwa Medikamentengabe, Injektionen oder Wundversorgung.
- Kranken- und Dialysefahrten zu Arzt- und Klinikterminen im Großraum Stuttgart.
- Persönliche Pflegeberatung, die Ihnen hilft, Formulare und Abläufe zu verstehen.
Bei Blankoverordnungen übernehmen wir die fachliche Einschätzung von Häufigkeit und Dauer innerhalb des ärztlich vorgegebenen Rahmens und dokumentieren jeden Schritt. Wenn Sie Unterstützung bei der häuslichen Pflege oder bei der Koordination Ihrer Verordnung suchen, nehmen Sie über unsere Website Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Arzt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte medizinische Fachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
FAQ
Wer hat Anspruch auf häusliche Krankenpflege?
Anspruch haben gesetzlich Versicherte, bei denen eine ärztlich verordnete Maßnahme nach § 37 SGB V nötig ist und die diese nicht selbst oder durch im Haushalt lebende Personen durchführen können. Die genaue Ausgestaltung regelt die HKP-Richtlinie des G-BA, die Leistungsart, Häufigkeit und Dauer festlegt.
Was regelt § 37 Absatz 8 SGB V?
§ 37 SGB V bildet die gesetzliche Grundlage für die häusliche Krankenpflege und umfasst Behandlungspflege, Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Details zu Umfang und Voraussetzungen konkretisiert die HKP-Richtlinie des G-BA mit einem eigenen Leistungsverzeichnis.
Wie lange hat die Krankenkasse Zeit, eine Verordnung zu genehmigen?
Wird die Verordnung spätestens am vierten Werktag eingereicht, übernimmt die Krankenkasse die Kosten vorläufig bis zur endgültigen Entscheidung, so die Hinweise der KV Rheinland-Pfalz. Bei Unklarheiten kann die Kasse den Medizinischen Dienst einschalten, eine Ablehnung muss sie schriftlich begründen.
Was bedeutet eine Verordnung von Krankenhausbehandlung?
Eine Verordnung häuslicher Krankenpflege kann bei Entlassung aus dem Krankenhaus im Rahmen des Entlassmanagements ausgestellt werden, meist für bis zu sieben Tage. Sie überbrückt die Zeit bis zum nächsten Hausarztbesuch und sichert die ambulante Weiterversorgung direkt nach dem Klinikaufenthalt.
Was kostet eine Verordnung häuslicher Krankenpflege für Patienten?
Die Zuzahlung beträgt 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, begrenzt auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr, wie gesund.bund.de erläutert. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht, kann nach § 62 SGB V eine Befreiung beantragen.


